Aktuelle Foerderungen im Ueberblick

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Experteneinschätzung ABEL ReTec

Thema PV, Stromspeicher, e-Mobility


Aus aktuellem Anlass und weil wir merken, dass sowohl unsere Bestandskunden, als auch unsere Neukunden viele Fragen haben, möchte die ABEL ReTec hier eine Einschätzung und Verhaltenssicherheit geben, wenn man vor der Entscheidung steht, ein eigenes Energiesystem anzuschaffen.

Wir informieren über Daten, Fakten und die aktuellen staatlichen Förderungen. Aus unserem Erfahrungsschatz heraus, versuchen wir die Förder-Maßnahmen einzuordnen.

Wir stellen zudem gegenüber, worauf man beim Kauf von PV, Speicher & Co. achten sollte und geben eine Markteinschätzung. 


Alles Große beginnt im Kleinen
Die deutsche Energiewende ist auf dem Weg, aber noch am Anfang. Da mittlerweile verstanden wurde, dass der Klimawandel nur gemeinsam geht und im Kleinen beginnen muss, wird der Weg zum eigenen Energiesystem „dahoam“ vereinfacht und vom Staat gefördert. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die aktuellen Förderungen und haben diese mit unseren Erfahrungswerten ergänzt. 


Förderungen und Vereinfachungen im Überblick


Bei Klick auf den kleinen Abwärtspfeil seitlich finden Sie mehr Details zu den Fördermaßnahmen. Der Einfachheit halber und für das bessere Kundenverständnis haben wir die Gesetzesformulierungen vereinfacht dargestellt.


  • Kfw 442 Solarstrom für Elektroautos

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    Art der Förderung
    Fördertopf i.H.v. 500 Mio. € für kombinierte Anschaffung von Ladesystem, PV und Speicher 


    Wirkung
    Bis zu 10.200 € staatliche Förderung für das eigene Energiesystem aus PV, Speicher und Wallbox. 
    Fördertopf limitiert. 


    Höhe der Förderung

    - Ladestation: 600 € pauschal oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 €​ 

    - Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, maximal 6.000 €​ 

    - Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, maximal 3.000 € 

    - Maximal 10.200 € pro Antragsteller 


    Bemerkung / Einordnung ABEL ReTec

    - Das e-Auto muss am 26.09.2023 schon vorhanden oder zumindest bestellt sein.

    - Firmen-e-Autos nicht möglich. 

    - Hybrid-Fahrzeuge nicht förderfähig. 

    - Die förderfähigen Wallboxen (Typ, Modell) finden Sie HIER: unter dem Punkt "Was fördern wir?"

    - PV, Speicher und Wallbox bei Neubauten werden nicht bezuschusst. Es werden nur Maßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert. 

    - Der Fördertopf ist ausgelegt auf ca. 50.000 Anträge deutschlandweit und wird erfahrungsgemäß sehr schnell ausgeschöpft sein.

    - Zu hoffen ist, dass die Antragsseite im Netz, dem Ansturm der Antragsteller Stand halten wird. 


  • Umsatzsteuerbefreiung bei Privatanlagen

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    Art der Förderung
    Umsatzsteuer-befreite Investition bei Nutzung von PV & Speicher für Privatgebäude und bei Anlagengrößen unter 30 kWp, Installation ab 01.01.2023


    Wirkung
    Die Investition ins eigene Energiesystem wird um fast ein Fünftel günstiger.


    Höhe der Förderung
    19%


    Bemerkung / Einordnung ABEL ReTec
    Die Umsatzsteuerbefreiung ist zeitlich nicht begrenzt. 


  • Steuerliche u. verwaltungstechnische Vereinfachungen

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    Art der Förderung
    Erhebliche Vereinfachungen bei Privatanlagen bis 30 kWp, Installation ab 01.01.2023


    Wirkung
    - keine Einkommenssteuererklärung mehr,
    - keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr,
    - keine Umsatzsteuererklärung mehr,
    - keine neue Steuernummer erforderlich
    - keine Gewerbeanmeldung mehr


    Höhe der Förderung
    - Zeitersparnis
    - Aufwandsersparnis
    - Kostenersparnis Steuerberater 


    Bemerkung / Einordnung ABEL ReTec
    Zeitlich unbegrenzte Vereinfachung. 


  • Einspeisevergütung

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    Art der Förderung
    Staatlich garantierte Einspeisevergütung für 20 Jahre

    Wirkung
    Überschüssiger PV-Strom wird ins Stromnetz eingespeist und vergütet. 

    Höhe der Förderung
    - 8,2 Cent/kWh (bei Anlagen bis 10 kWp Eigenverbrauchsdeckung)
    - 13 Cent/kWh für Volleinspeise-Anlagen bis 10 kWp

    >> Übersicht des Bundesamts für Solarwirtschaft


    Bemerkung / Einordnung ABEL ReTec

    20 Jahre garantiert

Worauf sollte man beim Kauf einer PV-Anlage mit Speicher und ggf. Sektorenkopplung achten?


Richtwerte PV-Module
Ein handelsübliches, technisch ausgereiftes Photovoltaik-Modul sollte aktuell eine Leistung von ca. 400 Watt haben.
Zudem ist auf die folgenden technischen und service-bedingten Angaben zu achten:

  • Schwachlichtverhalten
  • Wirkungsgrad/Temperaturkoeffizient
  • in einigen Gebieten die getestete Hagelkorn-Größe
  • Garantie und Service

Den derzeit höchsten Ingenieursstandard haben Glas-Glas-Module mit der Hetero-Junction-Technologie (kurz HJT). Sie sind sozusagen das Maß der Dinge und überzeugen mit diesen Daten: 30 Jahre Produkt- und Leistungsgarantie, ca. 430 Watt Leistung pro Modul, 45 mm Hagelkorngröße, höchster Wirkungsgrad, bestes Schwachlichtverhalten, bester Temperaturkoeffizient. Zudem handelt es sich um bifaciale Module, die mit beiden Modulseiten Strom erzeugen.


 

Richtwerte Speicher
Für den Kauf eines Stromspeichers erachten wir folgende Kriterien als entscheidend:

  • die Zelltechnologie, der Speicher sollte auf LiFePO basieren; Lithium-Eisenphosphat. Diese ist sicher und langlebig.
  • Der Speicher sollte über ein nutzerfreundliches Datenmanagement und eine kundenfreundliche Visualisierung per App verfügen.
  • Der Speicher muss richtig dimensioniert sein, und zwar in Bezug auf die zugehörige PV, auf den Stromverbrauch des Haushalts und auch auf die benötigte Ausgangsleistung.
  • Zudem sollte man sich über seine eigenen Anforderungen an den Speicher im Klaren sein. Dies betrifft Überlegungen zu Platzangebot im Technikraum oder ob bspw. ist eine Notstromfunktion erforderlich ist.

 


Richtwerte Sektorenkopplung 
Es besteht die Möglichkeit mit dem PV-Strom aus der Photovoltaik-Anlage folgende Sektoren eines Gebäudes zu versorgen:

  • Heizung (Ansteuerung einer Wärmepumpe oder Infrarot-Heizung) 
  • Warmwasserbereitung (z.B. Heizstab)
  • E-Mobility, Ansteuerung einer Wallbox

Hierbei ist extrem wichtig, die PV ausreichend groß zu dimensionieren. Es muss klar sein, dass eine Wärmepumpe mit einem Stromverbrauch von 5000 kWh p.a. und ein e-Auto nicht ausschließlich von einer 6 kWp-großen Anlage versorgt werden können.
Zudem ist auf die Ausgangsleistung zu achten. Ein Speicher mit 3 kW Ausgangsleistung, kann nicht gleichzeitig die Wärmepumpe, das e-Auto und die Kreissäge versorgen. Ein Heizstab mit 3 kW Leistung wird bei 1,3 kW eingestellter Überschuss-Ladung nicht anspringen. Bei der Beratung und Anbindung der Sektoren müssen die Bedarfe genau geklärt sein.



Richtwerte Service und Qualität des Solarteurs
In unserer täglichen Arbeit in mehr als 20 Jahren in der PV-Branche sehen wir jeden Tag, wie wichtig es ist, dass bei Kauf der PV auf den Service an sich und den Service NACH Installation geachtet wird. Wir haben jede Woche Anrufe von Anlageneignern, deren Solarteur aus den verschiedensten Gründen nicht mehr am Markt ist und die sich verzweifelt mit ihrer Wechselrichterstörung, anderen technischen Fragen, mit diversen Schreiben vom Netzbetreiber oder von der Bundesnetzagentur an uns wenden.

Beim Kauf der Photovoltaikanlage muss darauf geachtet werden, dass man nach Installation eine vollständige Dokumentation der Anlage inkl. Schaltbilder und Kabelwege bekommt und es ist zu prüfen, wie lange der Fachpartner schon am Markt ist.

 


Mietoption
Derzeit gibt es verschiedene Anbieter am Markt, die Privatkunden ein Mietmodell anbieten. Für ABEL ReTec ist das im Privatkundenbereich keine ernst zu nehmende Option. Im Gegenteil, wir halten diese Angebote für grob unwirtschaftlich und zum Teil für unseriös.

 


Aktuelle Marktsituation
Nehmen Sie sich Zeit für die Entscheidung und eine gute Beratung.
Der Markt ist im Moment entspannt, die Liefersituation hat sich normalisiert. 


Leider gibt es Mitbewerber, die mit verschiedenen, leider auch unseriösen Argumenten, versuchen, eine Drucksituation aufzubauen, damit der Kunde schnell kauft. Eins dieser Argumente ist, dass die Mehrwertsteuer-Freiheit bei Privatanlagen zeitlich begrenzt sein könnte. Das stimmt nicht. Der Mehrwertsteuersatz von 0% für Privatanlagen unter 30 kWp ist gesetzlich verankert im § 12 Abs. 3 UStG und dieser Paragraph wurde vom Gesetzgeber zeitlich nicht limitiert. 


Manche Solarteure werben zudem mit extrem kurzen Errichtungszeiten von bspw. 3 Wochen. Hierbei ist zu beachten, dass in dieser Zeitspanne i.d.R. nicht einmal eine Einspeisezusage vom Netzbetreiber vorliegen wird. Diese ist aber für den Bau der PV gegenständlich, weil die Anlage ohne positive Einspeisezusage nicht ans Netz gehen und somit kein Strom produziert werden darf. Achten Sie zwingend VOR Montagebeginn, darauf, dass eine schriftliche Einspeisezusage vorliegt. 


Stand 18.09.2023

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