Was nun?
Ablauf der EEG-Vergütung
Viele unserer Kunden haben vor Jahren die sinnvolle Entscheidung für eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Gebäude getroffen. Dies vor allem im Zusammenhang mit der durch die Bundesregierung für 20 Jahre zugesicherten, attraktiven Einspeisevergütung. Da die Zeit ungemein schnell vergeht, sind viele Anlagen-Eigner im Moment mit der Frage konfrontiert, wie es nach Ablauf der Einspeisevergütung weitergehen kann, darf und soll.
Aktuelle Situation
Fakt ist, dass die meisten Altanlagen nach wie vor meist ohne nennenswerten Leistungsverlust und konkurrenzlos günstig sauberen Solarstrom produzieren, der auch nach Ablauf der ESV noch zur Verfügung stehen wird.
Nach geltender Rechtslage dürfen sie diesen aber nicht beim bisherigen Netzbetreiber einspeisen, sondern müssten einen Abnehmer für ihren Strom finden. Je näher wir dem Ende der Einspeisevergütung kommen, desto lauter werden die Forderungen an die Regierung eine gesetzlich korrekte und umweltfreundliche Lösung für Solar-Anlagen "post EEG" zu finden. Den Besitzern von Post-EEG-Anlagen stehen grundsätzlich folgende Lösungen zum Weiterbetrieb zur Wahl.